01.03.2023
Telemedizin in der Ergotherapie
Die Telemedizin hat in den letzten Jahren, nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie, einen immer wichtigeren Stellenwert im Gesundheitswesen eingenommen. Die Teletherapie kann für ein vielfältiges Spektrum im Gesundheitswesen eingesetzt werden und wird im Rahmen der Digitalisierung immer weiter ausgebaut.
Durch die Telemedizin können Leistungen der medizinischen Versorgung noch flexibler durchgeführt werden. Teletherapeutische Einheiten können unabhängig von den Öffnungszeiten und ohne Anfahrt zur Praxis absolviert werden. Menschen, die nicht mobil sind oder in ländlichen Regionen leben, haben so einen besseren Zugang zu den Gesundheitsleistungen.
Auch wir bei trinitas wollen nun den Schritt wagen und bieten ab sofort die telemedizinische Betreuung im Bereich der Ergotherapie an.
Im Folgenden sollen häufig gestellte Fragen geklärt werden.
Muss die Teletherapie vom Arzt verordnet werden?
Nein. Für die Teilnahme an einer Video- bzw. Teletherapie in unserer Ergotherapie ist kein spezieller Vermerk des Arztes oder der Ärztin nötig. Ein herkömmliches ergotherapeutisches Rezept ist für eine telemedizinische Behandlung ausreichend. Allerdings kann der Arzt oder die Ärztin die Behandlung als Video- bzw. Teletherapie ausschließen. Dies muss dann extra auf dem Rezept vermerkt werden. Sollte eine Videotherapie erwünscht sein, kann der Arzt oder die Ärztin die Verordnung jedoch rückwirkend entsprechend anpassen.
Welche Leistungen können telemedizinische per Videotherapie erbracht werden?
Grundsätzlich sind alle Heilmittel der Ergotherapie als Videotherapie durchführbar. Hiervon sind lediglich thermische Anwendungen, ergotherapeutische Schienen und Hausbesuche ausgenommen. Es sind sowohl Einzel-, Parallel- als auch Gruppenbehandlungen möglich. Darüber hinaus ist kein Mindestalter vorgegeben.
Zu beachten ist jedoch, dass der erste Termin immer in Präsenz stattfinden muss. Dies ist ganz regulär in unserer Praxis in der Brandenburger Str. 37 in Werder (Havel) oder (bei entsprechendem Vermerk im Rezept) als Hausbesuch möglich. Darüber hinaus dürfen bis zu zwei Termine pro Verordnung auch als Telefontermin stattfinden.
Auch im Rahmen der Videotherapie muss der erste Termin innerhalb von 28 Tagen ab der Ausstellung des Rezepts begonnen werden.
Vorteile für die Patienten
Für die Patienten bietet sich durch die Teilnahme an der telemedizinischen Betreuung ein höheres Ausmaß an Flexibilität. Die Patienten sind nun unabhängiger von ihrem eigenen Wohnort sowie vom Praxisstandort. Darüber hinaus reduzieren sich die Wartezeiten in der Praxis für die Patienten.
Anforderungen an die Patienten
Um an einer telemedizinischen Maßnahme teilzunehmen ist eine ausreichende Medienkompetenz der Teilnehmenden erforderlich. Die Patienten müssen physisch in der Lage sein eine Videotherapie durchzuführen. Darüber hinaus werden eine störungsfreie Umgebung sowie eine stabile Internetverbindung vorausgesetzt.
Technische Voraussetzungen
Zur Teilnahme an einer Videotherapie müssen nur wenige technische Voraussetzungen erfüllt werden. Die Patienten können jegliches Endgerät nutzen, sei es ein Tablet, ein Laptop oder sogar ein Handy. Für die sichere Durchführung der Videotherapie nutzt trinitas einen zertifizierten Videodienstanbieter. Entsprechende Informationen hierzu können durch die Therapeuten im Vorab mitgeteilt werden.
Sie fühlen sich angesprochen? Sie wollen von allen Vorteilen einer Videotherapie profitieren? Oder haben Sie noch weitere Fragen?
Dann sprechen Sie uns gerne an.
Ihr trinitas-Team